§ 1 Geltungsbereich
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich sowohl für alle
gegenwärtigen als auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller. Andere AGB erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben schriftlich bei gleichzeitigem, ausdrücklichen Verzicht auf die Geltung der eigenen AGB zugestimmt. Unsere AGB gelten nach § 310 BGB nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, falls nichts anderes schriftlich
vereinbart ist.
2. Bestellungen, Vertragsänderungen und -ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der
Schriftform und gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich oder durch Telefax bestätigt wurden. Dies gilt auch für Sonderanfertigungen nach Vorgabe des Bestellers, welcher in diesem Falle die Gewähr dafür übernimmt, dass die Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
3. Eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % bei Sonderanfertigungen behalten wir uns
ausdrücklich vor.
4. Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben oder sonstige Leistungsdaten sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich.
5. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkludenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert; die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
§ 3 Preise
Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Wir sind berechtigt, unsere Preise anzupassen, wenn die Herstellungskosten sich nach
Vertragsabschluss ändern, z. B. bei Materialpreisänderungen. Änderungen werden auf
Verlangen nachgewiesen.
Die Kosten für die Lieferung innerhalb Deutschlands, mit Ausnahme der Inseln betragen:
- Auftragswert unter 30,00 € netto: 8,60 € für Porto und Verpackung
- Auftragswert unter 150,00 € netto: 6,00 € für Porto und Verpackung
- Auftragswert ab 150,00 € netto: Lieferung kostenfrei, frei Haus einschließlich Verpackung
Frachtkosten für Lieferungen in das Ausland sowie für Artikel, die aufgrund ihrer
Beschaffenheit per Spedition zum Versand kommen, werden gesondert in Rechnung gestellt und erfolgen unfrei, ausschließlich Verpackung, Zoll oder sonstige Spesen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind wie folgt zu bezahlen:
Reparaturen und Beträge unter 130,00 € sofort rein netto ohne Abzug, ansonsten
- Maschinen: 1/3 bei Bestellung, 1/3 bei Versandbereitschaft, der Rest 30 Tage nach
Rechnungsdatum.
- Werkzeuge: 14 Tage nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder 30 Tage
nach Rechnungsdatum rein netto.
Für den Eintritt und die Rechtsfolgen des Verzuges gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine Aufrechnung seitens des Bestellers mit nicht anerkannten und nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht seitens des Bestellers wegen Gegenforderungen ist ausgeschlossen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 5 Lieferfrist
1. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.
2. Die von uns angegebene Lieferfrist beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen Fragen, Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk oder Lager verlassen oder die Versandbereitschaft von uns mitgeteilt worden ist.
3. Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder bei Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse, welche außerhalb unseres Einflusses liegen, verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessen Anlaufzeit.
Im Falle der vorgenannten Liefer- und Leistungsverzögerungen sind wir zudem berechtigt,
wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4. Dauern die Liefer- und Leistungsverzögerungen an, ist der Besteller berechtigt, nach
vorheriger angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom
Vertrag zurückzutreten. Zum Rücktritt vom gesamten Vertrag ist der Besteller nur berechtigt, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat.
5. Teillieferungen können vorgenommen werden, wenn es dem Besteller zuzumuten ist.
6. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus Schadensersatzansprüche nur nach Maßgabe des § 8 herleiten.
7. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Werk, mindestens jedoch 0,5 des Hunderts des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Wir sind nach unserer Wahl jedoch auch berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Abnahmefrist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller erst nach angemessener neuer Lieferfrist zu beliefern.
8. Bei Vorliegen eines Annahmeverzuges gelten die gesetzlichen Vorschriften.
9. Sollte die Einhaltung der Lieferfrist für den Besteller derat wesentlich sein (absolutes
Fixgeschäft), dass er nach Ablauf dieser Frist kein Interesse mehr an der Bestellung hat, so muss dies gesondert schriftlich vereinbart werden.
§ 6 Gefahrübergang
Für den Gefahrübergang gilt § 447 BGB. Dies gilt auch für Teillieferungen und bei Erbringung anderer Leistungen, sowie bei Übernahme der Versandkosten oder Anfuhr und Aufstellung.
§ 7 Gewährleistung
1. Es gelten die gesetzlichen Untersuchung- und Rügungspflichten gem. § 377 HGB.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware oder der dieser
gleichgestellten Handlung oder Unterlassung des Bestellers. Diese Verjährungsfrist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährung. Bei Mängeln an Baustoffen und Bauteilen im Sinne des § 438 I Nr. 2 b BGB beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre.
3. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch uns nicht. Garantien, die dem Besteller
von Dritten eingeräumt werden, insbesondere Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
4. Als Beschaffenheit des Liefergegenstandes gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe des Liefergegenstandes oder eines Ersatzteils des Liefergegenstandes dar.
5. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt. Der Besteller hat uns dazu
eine angemessene Frist zu setzten, es sei denn, die Fristsetzung ist dem Besteller unzumutbar.
Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist stehen dem Besteller die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte zu, sollten wir unserer Verpflichtung nicht nachgekommen sein.
6. Die nur unerhebliche Abweichung der Beschaffenheit bei nur unerheblicher
Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit stellt keinen Mangel im Rechtssinne dar.
7. Bei Kauf und Lieferung einer gebrauchten Sache sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
8. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche, auch solche wegen entgangenen Gewinns sind nach Maßgabe des § 8 ausgeschlossen.
§ 8 Ausschluss von Schadensersatzansprüchen
1. Sofern sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche gegen
uns, insbesondere auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
2. Die Haftungsbeschränkung gemäß vorstehender Vorschrift gilt nicht, soweit zwingend
gehaftet wird, insb. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Sie gilt auch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Übernahme einer Garantie.
3. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir, außer in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, nur für vertragstypische, vernünftigerweise
vorhersehbare Schäden. Der Höhe nach ist bei Sach- und Vermögensschäden diese Haftung auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung bzw. unserer
Haftpflichtversicherung beschränkt. Wir sind bereit, den Besteller bzw. Auftraggeber eine
Bestätigung des Versicherers beizubringen. Soweit für das geschädigte Gut branchenüblich eine Kaskoversicherung abgeschlossen wird, ist unsere Haftung bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 9 Warenrücknahmen
1. Rücksendungen werden akzeptiert innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung ungebraucht und originalverpackt, kostenfrei für uns gegen Vorlage einer Rechnungs- oder einer
Lieferscheinkopie. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 20 % des Gutschriftwertes, mindestens jedoch 15,00 € zzgl. MwSt.
2. Ausgeschlossen von der Rückgabe oder vom Umtausch sind: Messzeuge, Nicht-
Katalogartikel, in Sonderanfertigung hergestellte Produkte, beschriftete oder gekennzeichnete Artikel, Teile die bereits eingebaut waren und Produkte mit begrenzter Lagerfähigkeit.
§ 10 Rücknahme und Entsorgung von Elektrobauschutt und Elektronikgeräten
Wir liefern nur an gewerbliche Nutzer. Der Kunde verpflichtet sich, die bei uns erworbenen Geräte, nach Nutzungsbeendigung, auf seine Kosten an uns zurückzuschicken und diese nicht an Mitarbeiter und andere private Haushalte weiterzugeben. Bei einer Weitergabe der Geräte an gewerbliche Nutzer stellt der Besteller sicher, dass mit dem Nutzer eine entsprechende Vereinbarung getroffen wird, sodass die Geräte am Ende der Nutzungsdauer an Wollschläger zurückgegeben werden.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum vor an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem Liefervertrag und aus der übrigen Geschäftsverbindung mit dem Besteller einschließlich aller Nebenforderungen wie Zinsen und Kosten, auch soweit unsere Forderungen künftig entstehen.
2. Wir sind nach der Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich
Mitteilung zu machen und unser Eigentum sowohl Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Kosten einer Drittwiderspruchsklage trägt der Besteller.
4. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind nicht zulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschl. MwSt) an uns ab. Falls zwischen dem Besteller und seinem Abnehmer ein Kontokorrentverhältnis besteht, bezieht sich die uns vom Besteller im Voraus abgetretene Forderung auch auf den anerkannten Saldo, sowie
im Fall der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhandenen „kausalen“ Saldo. Wir
ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesen Fällen ist der Besteller verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
5. Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Besteller wird stets durch uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung/Vermischung. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
6. Wir verpflichten uns die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 12 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Teilnichtigkeit, BDSG
1. Sofern der Besteller Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist die Klage bei demjenigen Gericht zu erheben, das
für unseren Hauptsitz oder das für die unsere Lieferung ausführende Zweigniederlassung
zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz nach § 29 ZPO
Erfüllungsort.
2. Auf die Vertragsbeziehungen findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (Übereinkommen über Verträge über den internationalen
Warenverkauf und seiner jeweiligen Fassung) Anwendung.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die entsprechende gesetzliche Regelung ersetzt.
4. Zum Zweck der Bestellabwicklung und Kundenbetreuung werden sämtliche im Rahmen der Registrierung oder Bestellung erfassten Kundendaten von uns gespeichert und
weiterverarbeitet.
Stand: 30.03.2009